News

29.10.09

Insolvenzschutz

Rechtzeitig zum Start der Saison 2010 haben wir mit Unterstützung von Pantaenius und der R+V Allgemeine Versicherungs AG einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, der Ihre Charterzahlungen über eine Bürgschaft absichert. Die Kosten für die Versicherungsleistung dieser Bürgschaft übernimmt klaro-charter als Service für Sie. Die Ausgabe der Bürgschaften kann für viele - leider nicht alle -  Vercharterer erfolgen, die bei uns im Programm sind. Die Ausgabe der Bürgschaft für alle zugelassenen Vercharterer erfolgt zusammen mit Ihrem Chartervertrag.

Bei Vercharterern, für welche die Ausgabe einer Bürgschaft nicht möglich ist, verweisen wir auf einen Versicherungspartner, bei dem zusätzlich zu einer Reiserücktrittversicherung ein Insolvenzschutz abgeschlossen werden kann. Siehe: Reiserücktrittsversicherung



zurück