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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Vorbemerkung:
Irrtümer, Druckfehler, Preisänderungen, Änderungen bei Ausstattungen und Extras bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir grundsätzlich als Vermittler eines gesonderten Chartervertrages für Segelyachten mit / ohne Besatzung handeln und in diesen Fällen die Vereinbarung des gesonderten Chartervertrages in erster Linie gelten.

1. Vertragsschluss:
Mit der telefonischen oder schriftlichen Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Chartervertrages verbindlich an. Sie erhalten im Anschluss den Auftrag. Wenn die Zahlung eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigung der Zahlung und der Auftrag wurde durch uns angenommen.

2. Bezahlung:
Mit dem Auftrag ist eine Anzahlung, welche in der Rechnung ausgewiesen ist innerhalb von 8 Tagen fällig. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Charterbeginn dann terminiert. Bei kurzfristigem Charter ist die Zahlung bzw. der Auftrag innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.

3. Reiseleistungen:
Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Prospektangaben und der Inhalt der Buchungsbestätigung maßgeblich. Abänderungen sind von uns schriftlich zu bestätigen. Für Druckfehler übernehmen wir keine Gewähr.

4. Leistungsänderungen:
Änderung oder Abweichung einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Auftragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind oder den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind verpflichtet Sie über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Rücktritt / Stornoregeln:
Wir weisen nochmals darauf hin, dass bei der Vermittlung von Charterverträgen die vereinbarten Sonderbestimmungen des Anbieters / Vercharterers (Flottenbetreiber) gelten. Diese Bestimmungen des jeweiligen Anbieters / Vercharterers (Flottenbetreibers) erhalten Sie mit dem Auftrag per Post oder E-Mail. Die Rücktrittskosten betragen oft 100 % der Chartergebühr. Aus diesem Grund wird dringend zum Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung geraten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der gesparten Aufwendungen bemühen.

7. Unsere Haftung:
Wir haften für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die Richtigkeit der Reisebeschreibung. Da wir nicht Reiseveranstalter sind, haftet der Eigner der Yacht nach Maßgabe des gesonderten Chartervertrages.

8. Gewährleistung:
8.1 Abhilfe:
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung bringen. Sie können die Ersatzleistung aus wichtigen, objektiven erkennbarem Grund ablehnen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
8.2 Minderung des Reisepreises:
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen ( Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchen zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreien Zustand zu den wirklichen Wert gestanden haben würde.
8.3 Kündigung des Auftrages:
Leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklären wir, dass Abhilfe nicht möglich ist, können Sie den Chartervertrag kündigen. Wird der Auftrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil, sofern diese für Sie von Interesse waren.
8.4 Schadensersatz:
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadensersatz verlangen.

9. Beschränkung der Haftung:
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen uns ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

10. Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet Ihre Beanstandungen unverzüglich den örtlichen Leistungsträger oder unseren Vertragspartner zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. Paß -, Zoll, Devisen und Gesundheitsvorschriften:
Sie sind für die Einhaltung der Pass; Zoll, Devisen und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, oder ein Visum nicht rechtzeitig erteilt wurde, so dass Sie die Reise nicht antreten können, können wir Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

Gesonderte Geschäftsbedingungen
zur Ausbildung durch die KLARO-Charter GmbH

 

Folgende Punkte gelten für den Bereich  Ausbildungskurse bzw. Theorie- und Praxiskurse sowie für alle Waren und Dienstleistungen.

13. Anmeldung
Durch mündliche oder schriftliche Zusage/Anmeldung geht der Kunde mit der KLARO-Charter GmbH einen Ausbildungsvertrag über die Teilnahme an einem Kurs ein.
Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen der KLARO-Charter GmbH an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

14. Anmeldung / Widerspruch
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühren.
Ein Widerspruch kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der KLARO-Charter GmbH eingereicht werden. Sollte dies nicht erfolgen ist der Ausbildungsvertrag zwischen dem Kunden und der KLARO-Charter GmbH erfolgt.
Der Ausbildungsvertrag kann bis 3 Tage vor Kursbeginn (im Selbststudium 24 Stunden) schriftlich gekündigt werden. Die Kursgebühren werden dann erstattet bzw. fallen keine Kurskosten an.

Aus diesem Vertrag haften beide Seiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen. Die Kursgebühren unterliegen der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisliste der KLARO-Charter GmbH welche auf deren Homepage www.klaro.com veröffentlicht ist.
Der Kunde bleibt zur Zahlung der Kursgebühren in voller Höhe auch dann verpflichtet, wenn er nicht am Kurs teilnimmt oder teilnehmen kann, diesen vor der Prüfung abbricht, es sei denn die KLARO-Charter GmbH hätte dies zu verschulden.

13. Rücktritt – nicht vorhersehbare Umstände – höhere Gewalt
Die KLRO-Charter GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; wenn die Durchführung durch nicht vorhersehbare Umstände in Form von höherer Gewalt erheblich erschwert oder beeinträchtigt wird. Bereits gezahlte Kursgebühren werden sofort erstattet. Weitere Ersatzansprüche gegenüber der KLARO-Charter GmbH bestehen nicht.

15. Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung findet auf dem Ausbildungsboot der KLARO-Charter GmbH oder einem angemieteten Boot statt. Die Übungs-, Ausbildungs- und Prüfungsfahrten finden nach Absprache statt.

16. Teilnehmer / Kunden / Haftung
Für persönliches Eigentum wird während der Ausbildung keine Haftung übernommen. Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass durch den Betrieb eines Motorbootes oder Segelbootes Risiken, vor allem eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben besteht. Alle Teilnehmer verzichten deshalb gegenüber dem anderen Kursteilnehmer und der der KLARO-Charter GmbH auf die Haftung für Fahrlässigkeit.

17. Ausbildung
Den Sicherheitsanweisungen des Ausbilders sind Folge zu leisten.
Eine Zuwiderhandlung kann den sofortigen Ausschluss von der Ausbildung hervorrufen. Schadensersatz Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.
Sollte aufgrund höherer Gewalt wie zum Beispiel Hochwasser, stark Wind oder Sturm sowie starker Nebel etc. eine sichere Ausbildung nicht möglich sein, so sind die Fahrstunden zu verschieben beziehungsweise nicht möglich.
Sollte dies während eines mehrtägigen Ausbildungstörn der Fall sein so ergeben sich hieraus keine Ersatzansprüche gegenüber der KLARO-Charter GmbH.

18. Anmeldung Prüfung
Der Kunde teilt der KLARO-Charter GmbH mit, zu welchem der genannten Prüfungstermine er gerne teilnehmen möchte.
Die durch ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Prüfung entstehenden Kosten trägt der Kunde.
Die Anmeldung zur Prüfung übernimmt die KLARO-Charter GmbH für ihre Kunden.

14. Schäden
Verursachte Schäden an Booten, Steganlagen, Fahrzeugen, Immobilien und deren Einrichtung welche durch den Kunden verursacht wurden, müssen von diesem bezahlt werden, wenn diese nicht durch Versicherungen der KLARO-Charter GmbH gedeckt sind.

15. Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen/und durchführbaren den Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.

16. Streitigkeiten
Streitigkeiten beurteilen sich nach deutschem Recht. Mündliche neben Abreden sind nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für eine Aufhebung der Schriftform Erfordernis. Gerichtsstand ist Regensburg.