Vorbemerkung:
Irrtümer,
Druckfehler, Preisänderungen, Änderungen bei Ausstattungen und Extras
bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen,
die das Vertragsverhältnis zwischen uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung
anerkennen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir grundsätzlich
als Vermittler eines gesonderten Chartervertrages für Segelyachten mit /
ohne Besatzung handeln und in diesen Fällen die Vereinbarung des gesonderten
Chartervertrages in erster Linie gelten. 1. Vertragsschluß:
Mit der telefonisch oder schriftlichen Buchung bieten Sie uns den Abschluß
eines Chartervertrages verbindlich an. Sie erhalten Sie den Vertrag, den Sie dann
mit der Anzahlung innerhalb von 10 Tagen an uns zurücksenden. Der Vertrag
wir durch uns angenommen, sobald Ihre Anzahlung bei uns gutgeschrieben wurde.
Sie erhalten dann automatisch eine Buchungsbestätigung. Damit ist dann verbindlich
gebucht. 2. Bezahlung: Mit dem Vertrag ist eine Anzahlung
von mindesten 30 % zu leisten. Der Restbetrag wir dann 5 Wochen vor Abfahrt fällig.
Bei kurzfristiger Buchung ist der Gesamtbetrag sofort fällig. 3.
Reiseleistungen: Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich
die Prospektangaben und der Inhalt der Buchungsbestätigung massgeblich. Abänderungen
sind von uns schriftlich zu bestätigen. Für Druckfehler übernehmen
wir keine Gewähr. 4. Leistungsänderungen: Änderung
oder Abweichung einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
und Abweichungen nicht erheblich sind oder den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Wir sind verpflichtet Sie über Leistungsänderungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 5. Rücktritt:
Wir weisen nochmals darauf hin, dass bei der Vermittlung von Charterverträgen
die vereinbarten Sonderbestimmungen gelten. Die Rücktrittskosten betragen
oft 100 % der Chartergebühr. Aus diesem Grund wird dringend zum Abschluss
einer Rücktrittskostenversicherung geraten. 6. Nicht in Anspruch
genommene Leistungen: Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen nicht in
Anspruch, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der gesparten
Aufwendungen bemühen 7. Unsere Haftung: Wir haften
für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger und die Richtigkeit der Reisebeschreibung.
Da wir nicht Reiseveranstalter sind, haftet der Eigner der Yacht nach Maßgabe
des gesonderten Chartervertrages. 8. Gewährleistung:
8.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß
erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der WeiseAbhilfe
schaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung bringen. Sie können
die Ersatzleistung aus wichtigen, objektiven erkennbaren Grund ablehnen. Wir können
die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. 8.2 Minderung des Reisepreises: Für die
Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise können
Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen ( Minderung). Der
Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchen zur Zeit des Verkaufs
der Wert der Reise in mangelfreien Zustand zu den wirklichen Wert gestanden haben
würde. 8.3 Kündigung des Vertrages: Leisten
wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklären wir, dass
Abhilfe nicht möglich ist, können Sie den Chartervertrag kündigen.
Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung.
Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden
Teil, sofern diese für Sie von Interesse waren. 8.4 Schadensersatz:
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt,
können Sie Schadensersatz verlangen. 9. Beschränkung der
Haftung: Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen uns ist ausgeschlossen
oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen
Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. 10. Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl.
entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet Ihre
Beanstandungen unverzüglich den örtlichen Leistungsträger oder
unseren Vertragspartner zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen
Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 11.
Paß -, Zoll, Devisen und Gesundheitsvorschriften: Sie sind
für die Einhaltung der Pass; Zoll, Devisen und Gesundheitsvorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung
geändert werden sollten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder
von Ihnen nicht eingehalten werden, oder ein Visum nicht rechtzeitig erteilt wurde,
so daß Sie die Reise nicht antreten können, können wir Sie mit
den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. 12. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge. |