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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung:
Irrtümer, Druckfehler, Preisänderungen, Änderungen bei Ausstattungen und Extras bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir grundsätzlich als Vermittler eines gesonderten Chartervertrages für Segelyachten mit / ohne Besatzung handeln und in diesen Fällen die Vereinbarung des gesonderten Chartervertrages in erster Linie gelten.

 

1. Vertragsschluß:
Mit der telefonischen oder schriftlichen Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Chartervertrages verbindlich an. Sie erhalten im Anschluss den Auftrag. Wenn die Zahlung eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigung der Zahlung und der Auftrag wurde durch uns angenommen.

 

2. Bezahlung:
Mit dem Auftrag ist eine Anzahlung, welche in der Rechnung ausgewiesen ist innerhalb von 8 Tagen fällig. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Charterbeginn dann terminiert. Bei kurzfristigem Charter ist die Zahlung bzw. der Auftrag innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.

 

3. Reiseleistungen:
Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Prospektangaben und der Inhalt der Buchungsbestätigung maßgeblich. Abänderungen sind von uns schriftlich zu bestätigen. Für Druckfehler übernehmen wir keine Gewähr.

 

4. Leistungsänderungen:
Änderung oder Abweichung einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Auftragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind oder den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind verpflichtet Sie über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

5. Rücktritt / Stornoregeln:
Wir weisen nochmals darauf hin, dass bei der Vermittlung von Charterverträgen die vereinbarten Sonderbestimmungen des Anbieters / Vercharterers (Flottenbetreiber) gelten. Diese Bestimmungen des jeweiligen Anbieters / Vercharterers (Flottenbetreibers) erhalten Sie mit dem Auftrag per Post oder E-Mail. Die Rücktrittskosten betragen oft 100 % der Chartergebühr. Aus diesem Grund wird dringend zum Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung geraten.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der gesparten Aufwendungen bemühen.

 

7. Unsere Haftung:
Wir haften für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die Richtigkeit der Reisebeschreibung. Da wir nicht Reiseveranstalter sind, haftet der Eigner der Yacht nach Maßgabe des gesonderten Chartervertrages.

 

8. Gewährleistung:
8.1 Abhilfe:
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung bringen. Sie können die Ersatzleistung aus wichtigen, objektiven erkennbarem Grund ablehnen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
8.2 Minderung des Reisepreises:
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen ( Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchen zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreien Zustand zu den wirklichen Wert gestanden haben würde.
8.3 Kündigung des Auftrages:
Leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklären wir, dass Abhilfe nicht möglich ist, können Sie den Chartervertrag kündigen. Wird der Auftrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil, sofern diese für Sie von Interesse waren.
8.4 Schadensersatz:
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadensersatz verlangen.

 

9. Beschränkung der Haftung:
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen uns ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

 

10. Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet Ihre Beanstandungen unverzüglich den örtlichen Leistungsträger oder unseren Vertragspartner zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

11. Paß -, Zoll, Devisen und Gesundheitsvorschriften:
Sie sind für die Einhaltung der Pass; Zoll, Devisen und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, oder ein Visum nicht rechtzeitig erteilt wurde, so dass Sie die Reise nicht antreten können, können wir Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

 

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.